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Erlässe und Aufrufe

Diese Drucke zeigen, wie 1809/10 um Ordnung, Disziplin und Loyalität gerungen wurde. Ein Generalpardon versprach Deserteuren Straffreiheit bei Rückkehr zur Truppe und sollte das Ehrgefühl stärken. Kundmachungen regelten das öffentliche Leben in unsicheren Zeiten. Ein Aufruf Erzherzog Carls wandte sich gegen Napoleon und richtete sich besonders an Bayern im Rheinbund; verfasst von Dichter und Shakespeare-Übersetzer Friedrich Schlegel.
Exponate in diesem Bereich:
Die Erläuterungen zu den jeweiligen Nummern finden Sie direkt nachstehend.
73.
Generalpardon vom 20. Oktober 1809: Deserteure, die bis Ende April 1810 zur Truppe zurückkehren, sollen straffrei bleiben. Es war üblich, nach einem Friedensschluss einen Generalpardon auszusprechen; jener von 1809 war insofern besonders, als er auch die erst 1808 geschaffene Landwehr betraf. Da sich die Landwehrbataillone vor allem nach der Schlacht bei Wagram auflösten und viele Soldaten zu „Haus und Hof“ zurückkehrten, war es notwendig, alle Landwehrmänner zu „pardonieren“.
47.
Kundmachung Erzherzog Carls vom 9. Juni, worin Staatsbeamte an ihre Loyalität zum Hause Habsburg erinnert werden, mit der Bemerkung, dass diese nur in den vom Feind besetzten Gebieten (in ihrer Eigenschaft als Gefangene) für den Feind tätig werden dürfen und natürlich nicht in unbesetzten oder wieder befreiten Gegenden.
75.
Erzherzog Carls Aufruf an die deutsche Nation. Verfasser war der berühmte Dichter und Shakespeare-Übersetzer Friedrich Schlegel. Mit dem aufkeimenden Nationalismus versuchte man, die im Rheinbund mit Napoleon verbündeten deutschen Staaten für sich zu gewinnen. Abgesehen von der Meldung von Freiwilligen, vor allem in Norddeutschland, und einzelnen Aufständen, wie jenem des preußischen Majors Schill, blieb der Aufruf jedoch wirkungslos. 1813 sollte sich dies allerdings ändern.




