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Staatsfinanzen nach 1809

Die Kriege von 1809 belasteten die Staatskasse stark und zwangen die Monarchie zu neuen Finanzinstrumenten. Die k.k. Hofkammer-Obligation zu 5 % vom 8. Oktober 1810 steht für die Aufnahme von Kapital über verzinste Wertpapiere. Der unverzinsliche Darlehnsschein der k.k. Niederösterreichischen Landesregierung vom 30. August 1809 zeigt eine ergänzende, kurzfristige Kreditmaßnahme, um unmittelbar nach dem Feldzug Mittel bereitzustellen. Trotz solcher Maßnahmen kam es 1811 zum Staatsbankrott.

Fotos: © Rudolf Rossak

Exponate in diesem Bereich:

220.
k. k. Hofkammer-Obligation á 5 Percent vom 8. Oktober 1810. Folge der finanziellen Schwierigkeiten nach den Kriegen 1809.
221.
Unverzinslicher Darlehensschein der k. k. Niederösterreichischen Landesregierung vom 30. August 1809